Wahlprogramm 2020-2025

Auf dieser Seite haben wir unser Wahlprogramm 2020-2025 für Sie zusammengestellt.
Das komplette Programm können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.

1. Zweck der BFM-UBV

Die BFM-UBV hat ihren Namen „Bürgerbewegung Für Morsbach“ ganz bewusst gewählt. Wir sind ein partei- unabhängiger Zusammenschluss politisch engagierter Bürgerinnen und Bürger und setzen uns für die Interes- sen der Gemeinde Morsbach ein. Die BFM-UBV macht Politik für die Gemeinde mit all ihren Außenorten, ohne von äußeren Sach-, Partei- oder Personenzwän- gen abhängig zu sein. Das Grundgesetz bestimmt unser politisches Handeln.

2. Arbeitsgrundsätze

Ziel der Politik der BFM-UBV ist die Vertretung Morsbacher Interessen ohne Beeinflussung, Bevormundung oder Abhängigkeit von außen und damit verbundenen Interessenkollisionen. Im Mittelpunkt steht dabei das Wohl der Bürgerinnen und Bürger und die nachhaltig positive Entwicklung unserer Gemeinde. Das Verfolgen der Bürgerinteressen ist damit sowohl Bewertungs- als auch Entscheidungskriterium für unser politisches Handeln.

Uns ist es wichtig, vor kommunalpolitischen Entscheidungen die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen. Dies erreichen wir durch Aktionen vielfältiger Art (Informationsschreiben, Unterschriftenaktionen, Informationsveranstaltungen, Befragungen, Hilfestellung in Einzelfällen usw.).

Unsere Internetseite www.bfm-morsbach.de ist dabei ein zentrales Kommunikationsinstrument. Dort sind unsere gesammelten Anträge, Anfragen, Stellungnahmen und Haushaltsreden im Gemeinderat sowie aktuelle Meldungen einzusehen. Auch haben Besucher die Möglichkeit, Nachrichten oder Anfragen an die BFM-UBV zu stellen.

Ständiges persönliches Forum sind die regelmäßig stattfindenden öffentlichen Fraktionssitzungen mit Bürgergesprächen, die vorher auf unserer Internetseite angekündigt werden. Hier werden sowohl die Themen der Ausschuss- und Ratssitzungen besprochen als auch sonstige relevante Themen der Morsbacher Kommunalpolitik diskutiert.

Weiteres maßgebliches Kriterium für die Arbeit der BFM-UBV ist die sachlich-professionelle Vorbereitung der in der Gemeinde sowie deren politischen Gremien zu treffenden Entscheidungen. Dies bedeutet sachliche Kompetenz der BFM-UBV für Entscheidungsinhalte der Gemeinde Morsbach. Durch Sachverstand von inner- und ggf. von außerhalb ist die sachgerichtete und persönlich verantwortete Professionalität sicherzustellen. Dabei sind getroffene Entscheidungen immer von Zeit zu Zeit zu hinterfragen und auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.

Die vorstehenden Grundsätze stellen somit ein im Verständnis der BFM-UBV stimmiges Konzept kommunalpolitischer Arbeit dar.

3. Politikschwerpunkte der Bürgerbewegung

Arbeitsschwerpunkte der BFM-UBV im kommunalpolitischen Bereich Morsbachs sind neben Entscheidungen, die aktuelles Handeln erfordern, vor allem die folgenden Themen- und Arbeitsbereiche:

3.1 Umwelt- Naturschutz

Umwelt- und Naturschutz sollte in jedem Gemeinwesen Priorität genießen. Zusätzlich ist dem globalen Klimawandel und seiner Bekämpfung auch auf kommunaler Ebene Rechnung zu tragen. Das Klimasystem der Erde ist ein hochkomplexes Gebilde, in dem bereits kleine Veränderungen Auswirkungen auf das Gesamtsystem haben. Der derzeitige Klimawandel kann nicht rückgängig gemacht werden. Es ist jedoch möglich, den Klimawandel zu verlangsamen und damit seine Auswirkungen für Menschen und Umwelt in Schranken zu halten. Ökologisches Handeln und soziale Gerechtigkeit sind unserer Auffassung nach untrennbar miteinander verbunden. Dies wurde in einem von uns beantragten Fachvortrag durch Herrn Dr. Mathias Niesar deutlich dargestellt („Klimawandel in Morsbach angekommen – Was können wir tun? Unser Wald – Opfer und Retter im Klimawandel“).

Die BFM-UBV fordert, dass sofort auf lokaler Ebene nachhaltige Natur-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden!

Das von uns 2010 durchgesetzte Klimaschutzkonzept muss dringend aktualisiert und mit Inhalten gefüllt werden. Getreu dem Motto: „Die Zukunft im Blick“ (siehe Leitbild der Gemeinde Morsbach). Der ökologische Fußabdruck ist wissenschaftlich mit elf Tonnen CO2 pro Morsbacher Einwohner im Jahr berechnet worden. Hier müssen Gemeinderat und Verwaltung unbedingt gegensteuern. Wir sind darüber hinaus aber auch der Meinung, dass jedermann sein persönliches Handeln hinterfragen und ändern muss.

Wir erwarten bei dieser ernsten Thematik eine konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat und die Verabschiedung eines langfristigen, überarbeiteten Klimaschutzkonzepts bis 2022.

3.2 Haushalts- und Finanzpolitik der Gemeinde

Die Gemeindefinanzen unterliegen einer starken Abhängigkeit von äußeren Einflüssen, der eigenen Steuerkraft, aber auch der Unterstützung durch Bund und Land (z. B. beim Finanzausgleich und bei Förderprogrammen). Zu letzterem muss man wissen, dass für Menschen auf dem Land weniger Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden als für Stadtbewohner (sog. Einwohnerveredelung im Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW).

Die Annahme des Gesetzgebers geht zurück auf die sogenannte Popitz’sche These vom „kanalisierten“ (städtischen) Einwohner und stammt noch von 1928. Hier heißt es: „…im ländlichen Siedlungsraum bestehe kein Bedarf an gepflegten Wegen“, weil diese nur dazu dienten, die Einwohnerschaft zu einer landwirtschaftlichen Arbeit zu führen, „bei der sie ohnehin keine Anforderungen auf Schutz gegen die Unbilden der Witterung zu stellen gewohnt sind“, während in Großstädten oder Industriegemeinden an eine Straße der Anspruch gestellt werde, „dass sie dem Einwohner in möglichst bequemer Form gestattet, die Entfernung zwischen seinem Wohnraum und der Arbeitsstätte zu überwinden, und zwar so, dass auch bei schlechter Witterung keine zeitlichen Hemmungen und keine Nachteile entstehen“, so dass aus „dem Landweg, der zum Ackerland führt, (…) die gepflasterte, planmäßig entwässerte, gereinigte und beleuchtete Straße der Stadt werde“.

Nun zurück zum hier und jetzt: Wir halten die derzeitige Praxis für absolut ungerecht! Aus welchem Grund sollte der Kölner mehr Wert sein als der Morsbacher?

Der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW schreiben in einer Stellungnahme zum ifo Gutachten zur Überprüfung der Einwohnergewichtung im System des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen folgendes:

„Im Übrigen muss in Frage gestellt werden, ob die Einwohnergewichtung in ihrer langfristigen Wirkung nicht fundamental dem Prinzip der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland (Artikel 72 Abs. 2 GG) und den Zielen der Raumordnung (§ 1 Abs. 2 ROG) entgegenwirkt, weil eine überproportionale Subventionierung des städtischen Raumes dazu führt, dass öffentliche Leistungen im kreisangehörigen Raum nicht zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden können. Eine allgemeine Tendenz zur Landflucht und zum Zuzug in große Agglomerations- und Ballungsräume ist in den vergangenen Jahren verstärkt zu beobachten gewesen. Damit einher geht eine (tatsächliche oder relative) Verschlechterung des Angebotes im Bereich der Bildung, der ärztlichen Versorgung, der Kultur, der Versorgung mit Breitband; die Bevölkerung im ländlichen Raum wird tendenziell älter und ärmer, ja vielleicht sogar „abgehängt“, wie es hin und wieder zu lesen ist.“

Für die Abschaffung dieser Ungleichbehandlung werden wir uns weiter einsetzen und die regierenden Parteien weiter damit konfrontieren, auch deren Vertreter in Morsbach.

Der Gemeinderat ist den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet, verantwortungsvoll mit den Haushaltsmitteln zu wirtschaften und Entscheidungen ausschließlich zum Wohle der Gemeinde zu treffen. Ein Parteibuch oder übergeordnete Interessen dürfen nicht das politische Handeln beeinflussen. Auch müssen manchmal Entscheidungen getroffen werden, die wenig prestigeträchtig sind oder aber auch harte Einschnitte bedeuten. Die BFM-UBV geht dabei nicht nur von kurzfristigen (das jeweilige Haushaltsjahr betreffend) Entscheidungen aus, sondern versteht die Haushalts- und Finanzpolitik als mittel- und langfristige Entscheidungsebene. Unser Ziel ist es, möglichst bald einen ausgeglichenen und nachhaltig stabilen Haushalt darstellen zu können, damit wir unseren Kindern und Enkelkindern keinen Schuldenberg hinterlassen, sondern eine Heimat, auf die man stolz sein kann. Aber wir dürfen uns auch nicht kaputt sparen! Wir müssen gezielt und wohlüberlegt investieren und handeln.

Hierzu ist es unabdingbar, bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei allen Beschaffungsvorgängen – nicht nur bei Investitionsentscheidungen – eine Lebenszykus-Kostenrechnung (englisch: Life Cycle Costing, LCC) vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Berechnungsmethode, in der die Kosten verschiedener Alternativen über die gesamte Nutzungsdauer gegenübergestellt werden. In die gleiche Richtung argumentieren auch die Rechnungshöfe verschiedener Bundesländer, die seit langem darauf hinweisen, dass erst die Betrachung der Lebenszykluskosten die Basis für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich darstellen kann und eine bloße Betrachtung der Investitions- bzw. Anschaffungskosten zu kurz greift. Die Gemeinde Morsbach setzt die verpflichtenden rechtlichen Vorgaben der GemHVO-Doppik derzeit so um, dass in vielen Entscheidungsvorlagen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgeführt werden, die Folgekosten teilweise aber nicht dargestellt werden. Wir sind der Meinung, dass nicht nur die einmaligen finanziellen Auswirkungen eines Invests, sondern auch die daraus entstehenden Kostenbelastungen in der Zukunft mit in die Investitionsentscheidung einfließen müssen um bestehende Handlungsalternativen besser beurteilen zu können. Leider konnten wir hiervon die Mehrheit noch nicht überzeugen. Wir setzen uns aber weiter hierfür ein!

3.3 Schul- und Bildungspolitik, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3.3.1 Schul und Bildungspolitik

Ein ansprechendes, bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot vor Ort ist für unsere Gemeinde von enormer Bedeutung. Mit der Amitola Grundschule in Morsbach und ihren Teilstandorten in Lichtenberg und Holpe sowie der Leonardo da Vinci Schule bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern die besten Voraussetzungen für eine gute Schulausbildung. Die Schülerinnen und Schüler sollen unter optimalen Bedingungen unterrichtet und betreut werden und angenehme Lern- und Aufenthaltsbedingungen vorfinden. Voraussetzung hierfür ist eine ansprechende, moderne und zukunftsfähige Infrastruktur. Der Umbau des Morsbacher Schul- und Sportzentrums hin zu einem Bürgercampus wird den Schulstandort Morsbach attraktiver gestalten und deutlich stärken. Der neue Bürgercampus – Kultur, Bildung, Sport und mehr für alle. Ein Platz der Offenheit, des Lernens und der Begegnung. Wir als BFM-UBV unterstützen dieses Projekt ohne Vorbehalte und werden die Umsetzung weiter konstruktiv begleiten.

Lernen mit digitalen Medien gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Ausstattung mit interaktiven Tafeln und stationären Computern ist schon heute auf einem sehr hohen Niveau, muss aber weiter ausgebaut werden. Ausbaufähig sind ebenfalls noch die Anbindungen der Schulen an das schnelle Internet und die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten. Hierfür werden wir weiter eintreten und die Umsetzung forcieren.

Generell vertreten wir die Haltung, das sämtliche gemeindeeigene Infrastruktur (bspw. Kindergärten) regelmäßig auf Reparatur- und Optimierungspotenzial hin überprüft werden müssen und notwendige Instandsetzungen zeitnah erfolgen müssen, um auch attraktiv zu bleiben. Hieran sollte nicht gespart werden, denn ausgebliebene oder verschobene Reparaturen werden im Zeitverlauf nicht besser, sondern für die Bürgerinnen und Bürger nur deutlich teurer.

Wir setzen uns für die Weiterentwicklung des Berufsschulzweiges am Schulstandort Morsbach ein. In einem Pilotprojekt werden derzeit junge Erwachsene zu Industrie- und Werkzeugmechanikern ausgebildet. Eine wohnortnahe Beschulung kann somit erfolgen und lange Anfahrtswege (ca. 30km zum Berufskolleg Dieringhausen) können somit erspart werden.

Auch unsere Musikschule leistet gute und wertvolle Arbeit. Sie führt unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch Erwachsene an die Musik heran. Auch die Musikschule Morsbach e.V. unterrichtet im Schulzentrum und wurde bei der Planung des Raumkonzeptes für den Bürgercampus mit eingebunden um letztlich unter optimalen Bedingungen arbeiten zu können.

3.3.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die BFM-UBV möchte für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, sowie Mitarbeitern der Kindertagesstätten direkter Ansprechpartner sein und einen guten Austausch pflegen. Wie bereits beschrieben, fordern wir auch bei Kindergärten optimale Lern- und Aufenthaltsbedingungen. Jedem Kind in unserer Gemeinde muss ein wohnortnaher Kindergartenplatz angeboten werden können! Gleiches gilt auch für die Betreuung in der offenen Ganztagsschule. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht nur eine Floskel sein, daher stehen wir für eine stetige Überprüfung der notwendigen Bedarfe und zielgerichtete Maßnahmen in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern.

3.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Gemeinde hat als lokale Behörde vor Ort vielfältige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erbringen. Die BFM-UBV begrüßt es daher, dass der Oberbergische Kreis diese Aufgaben im Rahmen der Ordnungspartnerschaft auch vor Ort unterstützt. Eine gute Zusammenarbeit der Landes- und Kreisbehörden (z.B. Polizei und Kreisordnungsamt) mit dem lokalen Ordnungsamt ist Voraussetzung für eine funktionierende Sicherheitspolitik.

Leider werden auch wir in Morsbach immer wieder mit dem Thema Vandalismus konfrontiert. Die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Maßnahmen (aktive Bestreifung durch das Ordnungsamt und einem privaten Sicherheitsdienst sowie eine höhere Polizeipräsenz) haben hier bereits erste Erfolge gezeigt. Wir sind aber der Meinung, dass bei diesem Thema alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen genutzt werden müssen. Technische Hilfsmittel wie beispielsweise die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen sollten nur die Ausnahme sein, dürfen als Ultima-Ratio aber nicht ausgeschlossen werden.

Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wurden in den vergangenen Jahren viele Lücken in der Löschwasserversorgung geschlossen. Hier gilt es, die getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und weiter zu optimieren. Ein besonderes Augenmerk sollten wir den, aufgrund des Klimawandels häufiger auftretenden, Extremwetterlagen zukommen lassen. Stürme und die dadurch auftretenden Einschränkungen durch Windbruch, kennen wir in der Region und kommen auch gut damit zurecht. Neu ist aber die mit den trockenen Sommern einhergehende Gefahr von großflächigen Waldbränden. Der Großbrand in Gummersbach-Strombach im Frühjahr 2020 hat dies ganz besonders gezeigt. Wir sichern sowohl Feuerwehr als auch Verwaltung unsere politische Unterstützung bei der Umsetzung der auf Landes- und Kreisebene erarbeiteten Konzepte zu.

Für den abwehrenden Brandschutz sind in unserer Gemeinde etwa 150 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen tätig. Sehr erfreulich ist, dass die Feuerwehr derzeit nicht mit Nachwuchsproblemen konfrontiert ist. Damit dies so bleibt, unterstützen wir die aktive Nachwuchsförderung der Feuerwehr z.B. durch die Jugendfeuerwehr.

Die Freiwillige Feuerwehr ist auf kommunaler Ebene eine der wichtigsten Institutionen überhaupt, denn hier werden nicht nur Feuer gelöscht, sondern auch Leben gerettet! Es ist unser erklärtes Ziel, den Kameradinnen und Kameraden die bestmögliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierzu würde bspw. auch eine Drehleiter / Hubrettungsbühne zählen, die wir schon seit Jahren fordern, denn diese würde nicht nur die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen, sondern auch die der Kameradinnen und Kameraden. In den gutachterlichen Handlungsempfehlungen der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes steht unter Punkt 14: „Für die Feuerwehr der Gemeinde Morsbach wird die Beschaffung einer Drehleiter oder Hubrettungsbühne zur Menschenrettung, zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung aus gutachterlicher Sicht empfohlen“. Leider konnte sich die Mehrheit des Rates unserem Antrag zur Anschaffung eben dieser nicht anschließen – eine fahrlässige Entscheidung! Die turnusmäßige Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes im nächsten Jahr werden wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kameradinnen und Kameraden aktiv begleiten und für eine zügige Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen eintreten.

Unser oberstes Gebot ist es, nicht an der Sicherheit der Einsatzkräfte und Bürger zu sparen.

3.5 Vereine, Kinder, Jugendliche und Senioren

Die Gemeinde Morsbach lebt von ihren Vereinen, denn das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde wird maßgeblich von ihnen geprägt. Sei es Bürgerhilfe, Dorfgemeinschaft, Sport-, Heimat-, Kunst- oder kulturtragender Verein, viele Bürgerinnen und Bürger sind hier aktiv eingebunden, tragen Verantwortung, geben Impulse und bereichern unsere Gemeinde auf vielfältige Art und Weise. Wir sind stolz auf unsere Vereine und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese auch zukünftig Fördermittel seitens der Gemeinde erhalten werden. Ein gutes Beispiel hierzu ist das von der BFM-UBV initiierte Fördermittelprogramm für Kinderspielplätze oder die finanzielle Unterstützung der Fussballvereine zur Sanierung der Kunstrasenplätze. Wir verstehen uns aber auch als Ansprechpartner für die Vereine und Gruppierungen, wenn es darum geht, Möglichkeiten zu finden, aus anderen Töpfen (Bund, Land oder Kreis) Fördermittel zu generieren.

Gerade die Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde, ob getragen von den Vereinen oder den Kirchen, hat einen hohen Stellenwert und genießt unsere größte Anerkennung. Ein sehr wichtiges Thema für uns ist, im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Vereinen und Institutionen ein „Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder- und Jugendliche“ zu erarbeiten. Auch die Gemeindeverwaltung sowie das Kreisjugendamt sind in diesen Prozess mit eingebunden. Dieses Konzept darf nicht als Misstrauen gegenüber denjenigen verstanden werden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sondern soll das Bewusstsein aller schärfen, genau hinzuschauen, um für unsere Kinder den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten! Wir möchten die gesamte Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren und dazu aufrufen, hinzuschauen, wenn im Umfeld Dinge passieren, die nicht sein dürfen! Vorfälle wie zuletzt in Lügde, Bergisch Gladbach oder Münster dürfen sich nicht wiederholen! Federführend wird sich hier der Schul- und Sozialausschuss der Gemeinde Morsbach gemeinsam mit den genannten Stellen beraten und zeitnah ein schlüssiges Konzept verabschieden.

Unsere Senioren bilden in unserer Gemeinde einen wichtigen Teil der Gesellschaft ab. Viele sind in den Vereinen aktiv, leben zuhause in ihrem gewohnten Umfeld und führen ein eigenständiges Leben. Viele ältere Menschen benötigen aber auch Hilfe. In unserer Gemeinde mit seinen Ortschaften wird auch noch vieles auf der Basis von Nachbarschaftshilfe geleistet. Während der Corona-Krise hat sich nochmal deutlich gezeigt, wie wertvoll gesellschaftlicher Zusammenhalt ist. Erfreulicherweise haben wir auch eine gute Infrastruktur an Einrichtungen, in denen ältere Menschen ein Zuhause finden, wenn die häuslichen Umstände dies erfordern. Darüber hinaus bieten auch ehrenamtliche Gruppierungen wie „Weitblick“ oder unsere Kirchen Angebote, die unsere Senioren in Anspruch nehmen können. Hier werden die so elementar wichtigen sozialen Kontakte gefördert und gepflegt. Eine ehrenamtliche Tätigkeit, die unser aller Respekt verdient.

In diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz des Bürgerbusses von großer Bedeutung. Er ermöglicht den Menschen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sei es der Marktbesuch, Einkauf, Besorgungen im Hauptort oder der Besuch von Veranstaltungen. Ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität. Auch hier wollen wir von der BFM-UBV für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Bürgerbusverein Morsbach e.V. Ansprechpartner sein und sagen unsere Unterstützung zu.

3.6 Breitbandausbau, Straßenausbau, Wohnbebauung, Gemeindeentwicklung

3.6.1 Breitbandausbau

In der heutigen Zeit ist das Internet kaum noch aus unserem privaten sowie beruflichen Alltag wegzudenken. Hohe Bandbreiten fördern den schnellen Austausch von Informationen und Wissen und erschließen weltweit neue Angebote, Märkte und Kontakte. Leider haben viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in den Außenorten keinen ausreichenden und zeitgemäßen Zugang zu dieser digitalen Welt. E-Learning, globale Kommunikation, Online Banking oder Telearbeit sind nur wenige Möglichkeiten, die in den Außenorten gar nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden können. Um junge Familien und Fachkräfte im Gemeindegebiet zu halten und neu anzusiedeln, ist es zwingend notwendig, den Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu gestalten. Gerade im Hinblick auf den zunehmenden interkommunalen Wettbewerb und den Fachkräftemangel für Unternehmen ist dies von hoher Bedeutung. Die zunehmende Abwanderung in die Städte ist nicht nur eine Bedrohung für unsere Gemeinde, sondern es wird auch für die ansässigen Unternehmen schwieriger, Fachkräfte in ländliche Gebiete zu locken bzw. dort zu halten. Wir als BFM-UBV vertreten hier seit Jahren eine klare Haltung und fordern den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser bis ins Haus. Der derzeitige Ausbau durch das sogenannte Vectoring Verfahren (Anbindung über Kupferleitungen) stellt eine veraltete Technik dar, die wir als kurzfristige Lösung akzeptiert und unterstützt haben. Nachdem sich die Ratsmehrheit nun endlich unserer Forderung nach flächendeckendem Ausbau mit Glasfaser angeschlossen hat, werden wir dieses Projekt konstruktiv begleiten und eine zukunftsfähige Infrastruktur für unsere Bürgerinnen und Bürger umsetzen.

Daneben erkennen wir auch einen erheblichen Bedarf beim Ausbau des mobilen Internets. Wir haben dies bereits bei den großen Mobilfunkanbietern platzieren lassen, müssen aber weiter gemeinsam Druck aufbauen und den zeitgemäßen Ausbau einfordern.

3.6.2 Straßenausbaubeiträge

§8 des Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) schreibt den Kommunen zwingend vor, von den bevorteilten Grundstückseigentümern Beiträge zur Finanzierung des Straßenausbaus zu erheben. Diese Erhebungspraxis halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie führt immer häufiger zu Konflikten und ist in hohem Maße existenzbedrohend. Die Ausbaubeiträge für solche Maßnahmen liegen oftmals im fünfstelligen Bereich und sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinerziehende oder Rentner kaum oder gar nicht zu finanzieren. Das für wenige Jahre aufgesetzte Förderprogramm des Landes NRW hilft hier nur bedingt, auch wenn es die Beiträge halbieren soll. Es ist aber noch unklar, ob eine Gemeinde wie Morsbach überhaupt von solchen Fördergeldern profitieren wird. Wir erinnern an die Abundanzumlage bzw. den Stärkungspakt Kommunalfinanzen, bei der die Gemeinde Morsbach trotz negativer Abschlüsse und stetig sinkendem Eigenkapital zum Fördergeber wurde.

Was aber, wenn man sich keine Kreditfinanzierung leisten kann oder man erst gar keinen Kredit erhält? Eine Ratenzahlung oder auch eine Stundung der Beiträge ist möglich. Aber wie lange kann und darf sich eine Gemeinde dies in finanzieller Schieflage überhaupt leisten? Wie lange würde oder dürfte sich die Gemeinde Morsbach gedulden?

Die neue Regelung stärkt aber zumindest unsere Forderung nach Transparenz. Wir vertreten die Haltung, das für einen jeden klar ersichtlich sein sollte, wann eine Straße an der Reihe ist. Wir denken auch, dass die betroffenen Anlieger mindestens 5 Jahre vor Baubeginn persönlich informiert und über die zu erwartenden Kosten unterrichtet werden sollten. Niemand darf von jetzt auf gleich mit horrenden Forderungen überrascht werden.

Wir als BFM-UBV werden uns weiterhin konsequent für eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dies betrifft sowohl den Innen- als auch den Außenbereich.

Wir halten Straßenbaubeiträge für willkürlich, denn:

  • der „wirtschaftliche Vorteil“, den die Grundstückseigentümer durch den Straßenausbau haben, ist nicht wirklich messbar;
  • sie nehmen keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer;
  • sie variieren von Kommune zu Kommune, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die Straßenbaubeitragssatzungen vorsehen;
  • die Kommunen werden verleitet, Straßen zu vernachlässigen und sie erst dann aufwendig zu erneuern, wenn die notwendigen Maßnahmen beitragsfähig werden.

3.6.3 Wohnbebauung

Im Rahmen einer Betrachtung der Baulücken auf Gemeindegebiet konnte festgestellt werden, dass von den potenziell verfügbaren Baugrundstücken nur ein kleiner Teil zur Vermarktung zur Verfügung steht. Ebenso auch, dass viele Außenorte über kaum Flächen zur weiteren Entwicklung verfügen. Durch mehrere unserer Initiativen (Dorferneuerungen Holpe und Lichtenberg, Förderprogramm für Spielplätze uvm.) konnten wir viele Dörfer für Kinder und Familien attraktiver gestalten. Neue Familien können sich aber nur ansiedeln, wenn genügend freie Flächen für die Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde müssen Wohnungsbaupotentiale in den Außenorten unter Berücksichtigung des Wohnungsbedarfs der verschiedenen Nachfragegruppen erarbeitet werden. Im Vordergrund sehen wir die Möglichkeiten der Nachverdichtung, Nutzung von Recyclingflächen, der Schließung von Baulücken und der Abrundung von Hofschaften, also eine möglichst kompakte Wohnbaulandentwicklung.

3.6.4 Entwicklung der Gemeinde

Durch das integrierte Handlungskonzept werden wir unsere Gemeinde modernisieren und fit für die Zukunft machen. Wir unterstützen die Investitionen in die Attraktivität und in die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde. Die Baumaßnahme im Kurpark wurde vor wenigen Monaten abgeschlossen und die Arbeiten am Bahnhof laufen. Der Bürgercampus am Schulzentrum wird Heimat aller Morsbacher Bürgerinnen und Bürger sowie unserer zahlreichen Vereine und Institutionen werden. Hiermit verbunden sind auch hohe Investitionen in die Modernisierung des Hallenbads sowie in unsere Leonardo Da Vinci-Schule. Unsere Gemeinde ist im Wandel und verändert sich von Jahr zu Jahr zum Positiven! Der Umbau des Ortskerns sowie des Bahnhofumfeldes wird Morsbach sichtbar prägen. Durch den Bau eines Radweges von Wissen über Morsbach zum Bahnhof Wildenburg wird es zukünftig möglich sein, Städte wie Siegen oder Köln umweltschonend ohne Auto zu erreichen. Leider lässt sich diese Strecke nicht sofort durchgängig umsetzen, sodass die Gemeinde Morsbach mit gutem Beispiel voran gehen muss. Wir müssen nun in ständigem Dialog mit den Kommunen Wissen und Friesenhagen stehen, damit dieses Projekt zeitnah und vollständig umgesetzt wird.

Bei all diesen Leuchtturmprojekten im Zentralort darf nicht vergessen werden, dass auch in den Bestand sowie in unsere Außenorte investiert werden muss. Aus unserem Antrag zur Aufwertung der Außenorte sind die zwei Dorfentwicklungskonzepte Holpe und Lichtenberg entstanden. Das Konzept Holpe umfasst ein Volumen von mehr als 300.000 Euro und befindet sich in Umsetzung. Es ist vorgesehen, dass der Ortskern rund um die Grundschule, den Fritz-Wingen-Platz und dem evangelischen Gemeindezentrum deutlich attraktiver gestaltet und aufgewertet wird. Das Konzept Lichtenberg befindet sich aktuell in Planung. Durch beide Maßnahmen wird die Wohn- und Lebensqualität in den Ortschaften deutlich erhöht. Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung und werden beide Maßnahmen konstruktiv begleiten.

Wir werden verstärkt darauf achten müssen, dass bestehende Infrastruktur nicht durch unterlassene Investitionen vernachlässigt wird oder sogar in der Substanz verfällt. Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und Bewertung, bei der wir auch die Bürgerinnen und Bürger einbinden müssen. Die derzeitige Möglichkeit Mängel zu melden, sollte durch ein modernes und transparentes Ticketsystem abgelöst werden, bei dem der Melder nicht nur eine Eingangsbestätigung erhält, sondern auch den Bearbeitungsstand bzw. das Ergebnis jederzeit selbst einsehen kann. Hierdurch wird nicht nur Bürgernähe geschaffen, sondern alle können dazu beitragen, Missstände zu benennen und zeitnah zu beheben. Möglich wäre auch die datenschutzkonforme Einsicht in alle gestellten Tickets. Diese Transparenz würde maßgeblich dazu beitragen, Reparatur- und Optimierungspotenziale offenzulegen und notwendige Instandsetzungen zeitnah durchführen zu lassen, denn ausgebliebene oder verschobene Reparaturen werden im Zeitverlauf nicht besser, sondern nur deutlich teurer.

BFM-UBV Bürgerbewegung für Morsbach
Klaus Solbach
Solseifen 1, 51597 Morsbach
Telefon: 02294 / 1865, Email: info@bfm-morsbach.de