Nach jahrelangen hitzigen Diskussionen und energischen Bürgerinitiativen ist es endlich passiert: Am 28. Februar 2024 wurden die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen offiziell abgeschafft. Diese wegweisende Entscheidung, die vorrangig durch den immensen Druck der Bevölkerung entstanden ist, bedeutet, dass für alle Straßenausbauprojekte ein Beitragserhebungsverbot gilt, sofern sie nach dem 01. Januar 2024 beschlossen wurden.
Für Anlieger von Straßen im Innenbereich von Morsbach, die bisher mit potenziell fünfstelligen Beiträgen belastet würden, bringt diese Abschaffung eine erhebliche finanzielle Entlastung. Die im Straßen und Wegekonzept der Gemeinde Morsbach genannten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen (Siedenberger Straße in Alzen, Korseifener Straße in Ellingen, Ellinger Straße in Wendershagen, Ehrenstraße in Alzen) sind nun nicht mehr beitragspflichtig und die Anlieger müssen keine horrenden Beiträge mehr fürchten.
Einzig der Ausbau der Herbertshagener Straße im Bereich Flockenberg profitiert nicht unmittelbar von diesem neuen Gesetz. Jedoch soll eine Förderung durch das Land NRW die Belastung für die Anlieger kompensieren. Es ist wichtig anzumerken, dass Außenbereichsstraßen in der Gemeinde Morsbach bereits zuvor nicht beitragspflichtig waren und diese Regelung weiterhin bestehen bleibt.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge markiert einen bedeutenden Erfolg und wird zweifellos zu weniger Konflikten zwischen den Anliegern und den Kommunen bezüglich zukünftiger Straßenausbauprojekte führen. Die Kommunen erhalten einen Ausgleich vom Land NRW und können voraussichtlich mit deutlich geringerem bürokratischen Aufwand rechnen als zuvor.
Die BFM-UBV Bürgerbewegung Für Morsbach hat sich seit vielen Jahren vehement für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt. Wir freuen uns daher sehr über diesen Meilenstein. Es ist ein Sieg für die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen und ein wichtiger Schritt in Richtung gerechterer und transparenterer kommunaler Finanzierung.